.....Im altdeutschen
Gerichtswesen (siehe Thing) hatte er den Vorsitz über die
Schöffen im Hofgericht. Seit dem 15. Jahrhundert wurde die Amtsbezeichnung Schulze in verschiedenen Regionen (z. B. Sachsen) durch die Amtsbezeichnung
Richter verdrängt, wobei der im
Patrimonialgericht tätige Richter häufig auch den Titel
Gerichts-Schulze trug....