Die Entscheidung von Archion kann ich teilweise nachvollziehen. Daß die frühere Praxis regelmäßig zu Rückfragen durch Archion-Benutzer führte, was denn die „Nummer“ auf dem Download bedeute, bedeutete für Archion natürlich einen zusätzlichen Zeitaufwand bei der Bearbeitung eben solcher Rückfragen.
Daß sich Archivsignaturen z. B. aufgrund tektonischer Umstrukturierungen in Archiven, ändern können, ist keine Seltenheit - ich kenne dafür zahlreiche Bespiele aus den Staatsarchiven Amberg und Bamberg. Eine dadurch inkorrekt gewordene Archivsignatur sollte jedoch von jedem Archiv ohne viel Aufwand in die aktuelle korrekte Archivsignatur wieder problemlos aufgelöst werden können. Deshalb auf die Angabe von Signaturen in den Downloads lieber zu verzichten, erscheint mir also nicht notwendig.
Unabhängig davon, ob Archion die Archivsignaturen auf den Downloads anzeigt oder nicht, kann ich jedem nur empfehlen, bei der eigenen Dokumentation seiner familiengeschichtlichen Arbeiten auch die Archivsignaturen aus den KB-Steckbriefen zu erfassen: eine eindeutige ID wie z. B. die LAELKB-Signatur "9.5.0001-578-1" führt bei einer Suche in einem 400-seitigen Dokument am schnellsten zu allen Eintragen aus dem KB "Flachslanden Taufen 1652 - 1677; Trauungen 1645 - 1677; Bestattungen 1645 - 1677".