Ein Paar Klarstellungen Bitte

Ich brauche ein bisschen Hilfe bitte! Ich kann Deutsch, aber einiges ist mir nicht klar! 1) "wegen fehlenden Jahres hatte derselbe dispensetion erhalten". Was soll dass bedeuten? Er war 24 Alt; musste man 25 um heiraten zu durfen? 2) "Dorothea Elisabeth Volz des weiland Schultheißen Adam Volz zu Langenbergheim". Wie soll ich das verstehen. Erstens ist "Schultheißen" ein Dorf und heisst das, dass Adam Volz früher in Schultheißen gelebt hat? weiland = ehemalige?

Ich danke Ihnen im Voraus

https://www.archion.de/p/845f379271/
 
zu 1) in vielen Gegenden Deutschlands war man in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erst mit 25 Jahren volljährig und benötigte ab einem Alter von 25 Jahren auch für die Heirat keine Ausnahmegenehmigung (Dispensation) mehr (here the groom is underaged to get married without prior official approval / dispensation to marry)

Weitere Details siehe auch hier, im Abschnitt "Geschichte" https://de.wikipedia.org/wiki/Volljährigkeit#Geschichte

zu 2) Schultheiß / Schulze war eine Person, die die Gerichtsbarkeit in einem Ort (Dorf) ausübt - siehe auch hier: https://en.wikipedia.org/wiki/Schultheiß

zu 3) weiland > hier: verstorben ---- der Vater der Braut war also zum Zeitpunkt dieser Heirat bereits verstorben
 
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