Solche Hände oder Fingerzeige findet man in vielen Kirchenbüchern; ich habe schon eine recht umfangreich Sammlung davon angelegt.
Dabei sind die Hände je nach Talent des Schreibers oder stilistischer Absicht mehr oder weniger detailliert, naturalistisch oder abstrahiert - es ist sehr interessant das zu vergleichen.
In den weitaus überwiegenden Fällen der von mir gefundenen Hände markiert der Pfarrer dadurch "schändliche" Fälle wie z.b. un-/ außereheliche Geburten, oder offensichtlich vorehelichen Verkehr der Eltern, der bei der Hochzeit schon bekannt oder nicht zu übersehen war oder sich durch zu frühe Geburten im Nachhinein herausstellte. Daher auch Hände bei ehelichen Taufen, die relativ kurz nach der Hochzeit stattfanden... Oder bei Selbsttötungen.
In all diesen Fällen also die mahnend erhobene Hand oder der verurteilende Fingerzeig.
Seltener finden sich die Hände bei:
- außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. ein bei den Todeseintragungen ergänzter Bericht über Epidemien wie die Pest
- anderen, oft unnatürlichen Todesursachen (Mord und Totschlag), oder besonders tragischen Todesfällen oder Vorkommnissen (casus tragicus)
- besonderen Ereignissen wie z.B. gesponserte Almosenverteilung nach Ableben gutsituierter Bürger
- bemerkenswerte Hochzeiten (Lokalprominenz)
- Querverweise/ nachträgliche Einfügungen