Hallo,
ich warte immer noch auf folgende Taufbücher von Szugken:
1900 - 1944, die im EZAB (EZA 980/3527) vorhanden sind und nicht mehr dem Datenschutz unterliegen.
Wann kann ich damit rechnen?
Freundliche Grüße motlinde
Hallo,
ich warte immer noch auf folgende Taufbücher von Szugken:
1900 - 1944, die im EZAB (EZA 980/3527) vorhanden sind und nicht mehr dem Datenschutz unterliegen.
Wann kann ich damit rechnen?
Freundliche Grüße motlinde
Taufen 1944 unterliegen noch lange dem Datenschutz der Brandenburgischen Kirche, 90 Jahre bei Taufen.
Vielleicht kann man Ihnen direkt beim Archiv helfen,
da das gesamte Taufbuch nach der bisherigen Handlungsweise
erst im Jahr 2034 eventuell online sein wird.
Quelle: https://ezab.de/kirchenbuecher/nutzungshinweise.html
"Kirchenbücher bzw. deren Mikrofiches, die einer Schutzfrist unterliegen, können nicht im Lesesaal eingesehen werden.
Einzelne Einträge zu Vorfahren in direkter Linie können von den Mitarbeitenden der Kirchenbuchstelle herausgesucht und Kopien oder Auszüge angefertigt werden.
Kirchenbücher unterliegen den besonderen Schutzfristen, die für personenbezogenes Schriftgut im Gesetz festgesetzt sind.
Es gelten folgenden Schutzfristen
für Taufbücher: 90 Jahre
für Konfirmandenregister: 75 Jahre
für Traubücher: 70 Jahre"
für Bestattungsbücher: 30 Jahre
"Eigentlich" müßten demnach die Taufbücher bis
1932 in diesem Jahr online verfügbar sein; leider werden aber
Bücher nicht teilweise veröffentlicht - sondern gewartet - bis - in diesem Fall 1944 plus 90 = erst im Jahr 2034 ! dieses gesamte Buch
online kommen wird ... Es wurde oft für verschieden Kirchengemeinden gebeten, eine andere Lösung zu geben,
doch leider vergebens.
Vielleicht finden Sie hier auch noch helfende Kontakte:
https://genwiki.genealogy.net/Szugken
VG
Vergessen - evtl auch helfende Kontakte
Ortsfamilienbuch Memelland
https://www.online-ofb.de/famreport.php?ofb=memelland&ID=I117370
Hallo,
das ist leider immer das gleiche Problem mit den Schutzfristen.
Die meisten Landeskirchen haben kein Personal um einzelne Teile eines Kirchenbuches freizugeben was nicht mehr unter den Schutzfristen fällt.
Dieses müsste dann ja jeses Jahr gemacht werden.
Es gibt viele kleine Ländliche Gemeinden da gehen solche Kirchenbücher 150 Jahre.
Sollte die letzten Jahre noch in den Schutzfristen fallen, ist oft das ganze Kirchenbuch gesperrt.
Technisch wäre es ganz einfach die Seiten freizugeben oder noch zu sperren.
Es müsste halt jemand bearbeiten oder freiwillige die sowas machen wenn es überhaupt gewollt ist.
Sven
Konstruktive Lösungen durch / für "normale" Fam.Forscher ./. was ?
Gründe unbekannt. Updates durch Archive / Archion Jahr für Jahr wohl sehr aufwendig auch wegen der Dokumentation in den Archiven - was nun wann schon erledigt; aber in Zeitschritten von 5 Jahren evtl. ? Priorität sicher das Abarbeiten der überhaupt noch nicht veröffentlichten Kbr - da wohl erst 50 % der KBr überhaupt erfaßt sind und -zig noch digitalisiert werden müssen. Das ist alles verständlich - doch für Fam.Forscher eben nicht so erfreulich - da ja auch die meisten Kirchengemeinden blocken bei Bitte um Einsicht der Originale. Originaleinsicht nicht erlaubt = wieder verständlich - doch auch die Kirchengemeinden s. o. : Konstruktive Lösungen durch "normale" Fam.-Forscher ./. was ? VG.
Technisch wäre es ganz einfach die Seiten freizugeben oder noch zu sperren.
Es müsste halt jemand bearbeiten oder freiwillige die sowas machen wenn es überhaupt gewollt ist.
Sven
Wenn die Freiwilligen aber nicht gewollt sind kann man sich noch so viel anbieten.....
@baukuthi
ja richtig oft es es ja nicht mal gewollt.
Leider schade wir können selber da nichts ändern.
Sven
H: "wir können selber da nichts ändern" ...
Doch: "Alles Gute kommt von oben"
Wie ist der "Verwaltungsweg" von "oben" nach "unten"
damit uns "das Gute" erreicht, erreichen kann ?
VG
Paßt nicht ganz zum Thema, doch sachliche Info zu Archivgesetzen:
VG.